Meldung beim Zollamt
In vielen Branchen müssen Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn beim deutschen Zoll gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere Bauunternehmen, Transport/Logistik, Reinigungsdienste, Montagearbeiten und bestimmte Handwerksleistungen.
Fehlende Meldungen können zu Kontrollen und Bußgeldern führen.
Nächster Schritt
Wenn Sie Ihre Situation besprechen oder mögliche Lösungen prüfen möchten, wählen Sie eine der folgenden Optionen.
Deutscher Mindestlohn
Entsandte Arbeitnehmer müssen nach den deutschen Mindestlohnvorschriften bezahlt werden. In einigen Branchen gelten zusätzlich tarifvertragliche Mindestlöhne.
Relevant sind unter anderem Arbeitszeiterfassung, Zuschläge/Spesen, tatsächlich geleistete Arbeitsstunden sowie Unterkunftsbedingungen.
Arbeitszeitdokumentation
Deutsche Vorschriften verpflichten Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitszeiten. Bei Kontrollen können unter anderem Arbeitszeitnachweise, Einsatzpläne, Lohnabrechnungen, Entsendedokumente und Arbeitsverträge verlangt werden.
Die Unterlagen sollten jederzeit prüfbar und vollständig sein.
A1-Bescheinigung und Sozialversicherung
Entsandte Arbeitnehmer benötigen in der Regel eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland. Fehlende Unterlagen können bei Kontrollen erhebliche Probleme verursachen.
Warum ist die formale Vorbereitung wichtig?
Kontrollen im Bereich der Arbeitnehmerentsendung sind in Deutschland häufig. Probleme entstehen oft nicht wegen der Entsendung selbst, sondern aufgrund fehlender Dokumente, fehlerhafter Meldungen oder unzureichender Arbeitszeit- und Lohnnachweise.